Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1889
BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71 (https://dejure.org/1974,1889)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1974 - III C 24.71 (https://dejure.org/1974,1889)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1974 - III C 24.71 (https://dejure.org/1974,1889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Schadensfeststellung an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Schadensfeststellung wegen des Verlustes eines Anspruchs auf Invalidenkohle - Feststellung des Vertreibungsschadens eines Aussiedlers - Entstehung des Anspruchs auf Invalidenkohle mit Kündigung wegen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 28/62

    Bürgschaftserklärung durch Unterschrift auf der Vorderseite eines Wechsels -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Wäre diese seine Auffassung im einzelnen auf die Einordnung des festgestellten Sachverhalts unter polnisches Recht gestützt, so wäre seine Entscheidung, weil insoweit nicht auf Bundesrecht beruhend (§ 137 Abs. 1 VwGO), nicht revisibel, und zwar auch dann nicht, wenn das polnische Recht tatsächlich mit revisiblem deutschen Recht oder allgemeinen Rechtsanschauungen übereinstimmen sollte; denn auch in einem solchen Fall bildet dieses Recht mit der gesamten ausländischen Rechtsordnung eine Einheit, kann also nicht vom deutschen Gesichtspunkt aus ausgelegt werden (vgl. BGH NJW 1959, 1873 und BGH NJW 1963, 252).

    Das Verwaltungsgericht hat nicht einmal eindeutig ausgeführt, ob es deutsches oder polnisches Recht angewendet hat; das aber darf nicht unentschieden bleiben, weil davon die Frage der Revisibilität abhängt (BGH NJW 1963, 252).

  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 117.70

    Begründung eines zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (ZLA 1972, 43 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127) und BVerwG III C 117.70 (ZLA 1972, 44 = Buchholz a.a.O.) ausgesprochen hat, sind privatrechtlichte Ansprüche gegen den Arbeitgeber in sozialistischen Staaten nicht schon deshalb schlechthin ausgeschlossen, weil der fragliche Industriezweig verstaatlicht oder sozialisiert worden ist.

    Daß der Kläger das Arbeitsverhältnis, aus dem er seinen Anspruch ableitet, erst 1946, also nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen und unter polnischer Verwaltung begründet hat, schließt gleichfalls nicht von vornherein einen Feststellungsanspruch aus (vgl. das angeführte Urteil BVerwG III C 117.70 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Im übrigen wird auf die Entscheidungsgründe der am gleichen Tag ergangenen Urteile des Senats BVerwG III C 4.73 und BVerwG III C 71.73 verwiesen.
  • BVerwG, 30.01.1969 - III C 31.68

    Verlegung eines Betriebes in ein anderes Land - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - und vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 130]) in Fällen vorliegender Art, in denen es, abweichend von § 12 Abs. 12 LAG, nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - also ohne Rücksicht auf seine Staats- oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Deputatanspruch verliert.
  • BVerwG, 08.06.1972 - III C 17.71

    Erwerb von Betriebsvermögen in Ungarn - Verlust eines Betriebes durch

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - und vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 130]) in Fällen vorliegender Art, in denen es, abweichend von § 12 Abs. 12 LAG, nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - also ohne Rücksicht auf seine Staats- oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Deputatanspruch verliert.
  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (ZLA 1972, 43 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127) und BVerwG III C 117.70 (ZLA 1972, 44 = Buchholz a.a.O.) ausgesprochen hat, sind privatrechtlichte Ansprüche gegen den Arbeitgeber in sozialistischen Staaten nicht schon deshalb schlechthin ausgeschlossen, weil der fragliche Industriezweig verstaatlicht oder sozialisiert worden ist.
  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 97.70

    Versorgungsanspruch auf Deputatkohle eines Aussiedlers aus Oberschlesien wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Wie der erkennende Senat bereits in seinen Urteilen vom 2. Dezember 1971 - BVerwG III C 97.70 - (ZLA 1972, 43 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 127) und BVerwG III C 117.70 (ZLA 1972, 44 = Buchholz a.a.O.) ausgesprochen hat, sind privatrechtlichte Ansprüche gegen den Arbeitgeber in sozialistischen Staaten nicht schon deshalb schlechthin ausgeschlossen, weil der fragliche Industriezweig verstaatlicht oder sozialisiert worden ist.
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 71.73

    Anspruch eines Aussiedlers auf Deputat-Leistungen als privatrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Im übrigen wird auf die Entscheidungsgründe der am gleichen Tag ergangenen Urteile des Senats BVerwG III C 4.73 und BVerwG III C 71.73 verwiesen.
  • BVerwG, 31.07.1973 - III C 78.72

    Parteiwechsel kraft Gesetzes - Voraussetzungen für die Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1974 - III C 24.71
    Das kann in Fortführung der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 30. Januar 1969 - BVerwG III C 31.68 -, vom 8. Juni 1972 - BVerwG III C 17.71 - und vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 78.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 119, 130, 130]) in Fällen vorliegender Art, in denen es, abweichend von § 12 Abs. 12 LAG, nicht um Wirtschaftsgüter geht, die der Aussiedler in der Verfügungsgewalt erbberechtigter Personen zurückläßt, jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn jeder Bergmann - also ohne Rücksicht auf seine Staats- oder Volkszugehörigkeit -, der Polen verläßt, seinen bisherigen Deputatanspruch verliert.
  • BVerwG, 27.01.1975 - III B 8.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Prüfung damit im Zusammenhang stehender materieller Rechtsfragen ist dem Beschwerdegericht auf Grund einer Aufklärungsrüge nicht möglich, ganz abgesehen davon, daß die Anwendung polnischen Rechts auch nach Zulassung der Revision nicht revisibel wäre (Urteile vom 18. Juli 1974 - BVerwG III C 24.71, III C 4.73 [zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt] und BVerwG III C 71.73 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht